Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – INTELLIGENT DRIVING GbR
Diese AGB sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen der INTELLIGENT DRIVING GbR, An der Weide 14, D-73345 Drackenstein (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde/Teilnehmer“ genannt), der an einer Fahrveranstaltung der INTELLIGENT DRIVING GbR teilnimmt.
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Der Anbieter führt unterschiedliche Seminar und Fahrveranstaltungen durch, an denen der Kunde mit einem (eigenen) Pkw teilnehmen kann. Die jeweiligen Angaben über weitere Voraussetzungen sowie Details über Inhalt und Durchführung der Veranstaltung sind der jeweiligen Angebotsbeschreibung zu entnehmen.
2.1 Mit der Anmeldung zur Fahrveranstaltung bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2 Die Anmeldung erfolgt für alle dem Anbieter in der Anmeldung benannten Teilnehmer. Der angemeldete Kunde übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von ihm in der Anmeldung benannten Personen.
2.3 Der Anbieter wird den Eingang der Anmeldung bestätigen. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme der Anmeldung durch den Anbieter zustande, indem der Anbieter den Teilnehmer zur Veranstaltung zulässt.
2.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so hat der Anbieter das Angebot des Kunden nicht angenommen, sondern bietet ihm den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An etwaige Reservierungen hält sich der Anbieter nur bis zu dem im Angebot genanntem Zeitraum gebunden. Nimmt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Anbieter berechtigt anderweitig zu verfügen.
3. Zahlungsbedingungen für Kunden
Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung und gegebenenfall separate Hotelkosten sofort fällig und werden abgerechnet.
3.1 Nichtzahlung, Leistungsverweigerung, Schadensersatz: Für den Fall, dass auch nach angemessener Fristsetzung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird, ist die INTELLIGENT DRIVING GbR berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und daneben Schadensersatz wegen der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn sich die Zahlung in Verzug befindet. Für einen möglichen Schadensersatz gelten die nachstehenden Stornierungsregelungen.
4. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung (Training und/oder Hotel)
4.1 Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit umgebucht oder zurückgetreten werden. Die Umbuchungs- oder Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail oder Brief, gegenüber dem Anbieter zu erklären.
4.2 Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück oder bucht um, so kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen: bei Umbuchung oder Rücktritt zwischen dem 90. und dem 60. Tag vor der Veranstaltung 50% der Gebühr, zwischen dem 59. und dem 15. Tag vor der Veranstaltung 80% der Gebühr und innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung 100% der Gebühr.
4.3 Bei Nichtteilnahme an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bleibt die Gebühr fällig.
4.4 Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr (MEZ), maßgebend. Bei einer Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 erhoben.
4.5 Ersatzperson: Anstatt abzusagen besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen.
4.7 Bearbeitungs- und Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
5. Teilnahmebedingungen
5.1 Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, welche die Gebühr im Voraus entrichtet haben.
5.2 Teilnehmer, welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, auf Verlangen Einsicht in die Fahrerlaubnis zu gewähren. Der Teilnehmer/Fahrer versichert durch seine Unterschrift in der Anmeldung, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer/Fahrer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine rechtsgültige Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Werden Fahrzeuge über den Veranstalter angemietet oder überlassen, so gilt dies entsprechend und ist über einen separaten Miet-/Überlassungsvertrag geregelt.
5.3 Teilnehmer/Fahrer nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko am Fahrtraining teil. Teilnehmer können nach Rücksprache mit dem Anbieter Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitpersonen ist erlaubt, wenn die Begleitperson angemeldet wurde und einen Haftungsverzicht unterschrieben hat. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen, sie nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
5.4 Während der Veranstaltung und auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr wird hingewiesen. Auch besteht während der kompletten Veranstaltungsdauer Anschnallpflicht sowie die Pflicht, die jeweilige Streckenordnung einzuhalten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Veranstalters und den Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Veranstaltungsleiters, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr besteht.
5.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), von der Veranstaltung auszuschließen.
5.7 Zusätzlich zur Teilnahmegebühr trägt jeder Teilnehmer die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Übernachtung, ausser die Angebotsbeschreibung weicht hiervon ab.
6. Nichtdurchführung von Veranstaltungen
6.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigem Grunde zu verschieben oder abzusagen, wenn der Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. In diesem Fall kann der Anbieter in Absprache mit dem Teilnehmer einen Ersatztermin anbieten. Teilnehmer haben das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
6.2 Soweit die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder verhindert wird, steht dem Anbieter das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.
6.3 Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall werden entrichtete Teilnahmegebühren rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Anbieter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Lehrgangsleiter und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
7.2 Für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen regelmäßig nur vermittelt werden und die als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet sind, leistet der Anbieter keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Fremdveranstaltung beauftragtes Personal des Anbieters tätig ist.
7.3 Soweit Leistungsstörungen auftreten, sind Teilnehmer gehalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht sind Teilnehmer gehalten, zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglicherweise eintretenden Schaden gering zu halten.
7.4 Die Haftung für schuldhaft nicht erbrachte vertragliche Leistungen des Anbieters, auch seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Haftung für Personen- und Sachschäden
8.1 Für Schäden eines Teilnehmers haften der Anbieter sowie deren Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet der Veranstalter nicht.
8.2 Für Schäden, die ein Teilnehmer verursacht hat, haftet der Teilnehmer. Auch sind solche Schäden unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Anbieter zu beheben.
8.3 Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung des Anbieters und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus.
9. Fotoaufnahmen
Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.